Innenentwicklungsmaßnahmengebiet ...
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Hemmnisse in der Innenentwicklung
Bei der Mobilisierung von Potenzialen im Innenbereich sehen sich Kommunen immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass diese mit den bestehenden Instrumenten nicht aktivierbar sind, u.a. aufgrund einer fehlenden Entwicklungsbereitschaft der Eigentümer. Daher schlägt u.a. das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen vor, ein neues städtebauliches Instrument, das Innenentwicklungsmaßnahmengebiet, einzuführen. Es soll ermöglichen, spezielle IEM-Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren aufzustellen, in dessen Geltungsbereich Baurecht in Verbindung mit einer Bauverpflichtung für die Grundstückseigentümer geschaffen wird. Diese neuen Regelungen sollen die Erschließung und Bebauung von ungenutzten Gebieten beschleunigen und verhindern, dass Eigentümer aktivierbare Grundstücke unbebaut lassen.
Funktionsweise des neuen Instruments
Die Anwendung des neuen Instruments soll in drei Schritten erfolgen:
1. Vorbereitende Untersuchung
- Festsetzung des Maßnahmengebiets auf Basis einer Bedarfsprüfung (ausreichend kleinere und größere Potenzialflächen, geeignete Gebietsgröße, Mobilisierung mit anderen Instrumenten nicht möglich)
2. Schaffung von Baurecht und Bauverpflichtung
- Schaffung von Baurecht in Verbindung mit einer Bauverpflichtung für die Grundstückseigentümer mit kurzer Fristsetzung
3.Realisierungsphase
- Regelfall: Bebauung durch Grundstückseigentümer / Verkauf des Grundstücks an Bauwillige
- Bei Nichterfüllung in der vorgesehenen Frist unterbreitet die Kommune ein angemessenes Angebot zum Erwerb der Fläche
- Gemeinde erhält Grunderwerbsrecht, wenn der Eigentümer das Angebot ablehnt
- Privatisierung des Grundstücks geht mit Baupflicht des Erwerbers einher
Planspiel zur Prüfung der Praxistauglichkeit
Um zu prüfen, ob das neue Planungsinstrument in der Praxis bestehen kann, wird derzeit vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein Planspiel zur Einführung der „Innenentwicklungsmaßnahme“ (IEM) in das BauGB durchgeführt. Es prüft die Notwendigkeit, aber auch die Wirksamkeit und die Rechtssicherheit des neuen Regelungsvorschlages. Als Planspielkommunen sind die Städte Berlin, Bonn, Chemnitz, Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Trier beteiligt.
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