Innenentwicklung durch Beteiligung vorbereiten

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Bürgerbeteiligung auf einer Zukunftswerkstatt
Bürgerbeteiligung auf einer Zukunftswerkstatt
Hierfür gibt es ein breites Spektrum informeller Instrumente

Bei Maßnahmen im Innenbereich treffen eine Vielzahl von individuellen Interessen aufeinander. Deswegen sollten die Anwohner und Betroffenen frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen werden. Schließlich wissen sie häufig am besten, wo der Schuh drückt.

Für eine zukunftsorientierte Flächenpolitik, die auf eine Stärkung der Innenbereiche abzielt, braucht es den Willen und das Verständnis aller Betroffenen. Denn gerade bei der Nachverdichtung auf Bauflächen und Potenzialen im Innenbereich haben Eigentümer, Investoren, Verwaltung, Politik, Öffentlichkeit und Nachbarschaft unter Umständen verschiedene Vorstellungen von der zukünftigen Entwicklung. Ziel von Beteiligungsprozessen ist es daher, die unterschiedlichen Akteure und Interessen zusammenzubringen und gemeinsame Leitlinien, Strategien und konkrete Projekte zu entwickeln. Das schafft Transparenz und aktive Teilhabe. Möglichkeiten zur Innenentwicklung können besser genutzt werden.

Hierfür steht ein breit gefächertes planerisches Instrumentarium zur Verfügung. Die große Bandbreite kann von den Kommunen entsprechend ihrer konkreten Situation gehandhabt werden. Das ist der Vorteil informeller Planungs- und Konzeptentwicklungen. Besonders bewährt haben sich Masterpläne für Gesamtkonzeptionen, Stadtentwicklungspläne/ -konzepte, Stadtteilentwicklungspläne, Thematische Entwicklungspläne (z. B. Nachverdichtung) sowie Ideenwettbewerbe.

Ihre größte Wirksamkeit entfalten informelle Instrumente vor allem, wenn sie im Vorfeld der Verfahren zur rechtsverbindlichen Planung, zum Beispiel der Bauleitplanung gemäß dem Baugesetzbuch, eingesetzt werden oder als Grundlage für weiterführende Maßnahmen der Innenentwicklung und Nachverdichtung dienen.

Beteiligungsformate

Als Beteiligungsformate haben sich in den letzten Jahren viele unterschiedliche Formen entwickelt, zum Beispiel:

  • Planungswerkstätten
    Planungswerkstätten sind ein Workshopformat und stellen oftmals den Auftakt eines Planungsprozesses dar. Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen einbringen und werden von professionellen Planern moderierend begleitet. Die Ergebnisse bilden die Basis für weiterführende Planungen.
    Beispiel: Buxtehude Gisselbertstraße
  • Dialogforen
    Alle Information zu einem Planungsverfahren werden in öffentlichen Foren für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich gemacht.
    Beispiel PlanTreff München: Der Plantreff ist als Diskussions- und Informationsforum eingerichtet und die erste Anlaufstelle bei Fragen rund um die Stadtentwicklung in München.

  • Zukunftswerkstätten und Zukunftskonferenzen
    Sie unterstützen die Entwicklung von übergreifenden Visionen und Strategien. Anstatt allein zu denken, wird die kollektive Intelligenz aller Beteiligten zur Problemlösung genutzt. An mehreren Veranstaltungstagen werden mit den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern, mit Initiativen vor Ort und ansässigen Firmen Konzepte entwickelt und nach umsetzbaren Lösungen gesucht:
    Beispiel Zukunftswerkstatt Aachen-Eilendorf
    Beispiel Zukunftskonferenz Ludwigsburg

  • Charrette
    Eine Charrette ist ein strategisches Beteiligungsverfahren. In einem intensiven Arbeitsprozess werden innerhalb einer Woche mit allen Betroffenen Planungsansätze entwickelt. Dabei werden alle Planungsschritte sofort mit Entscheidungsträgern, Eigentümern oder interessierten Bürgern rückgekoppelt.
    Beispiel Gestaltung des Marktplatzes in Merseburg
    Beispiel Städtebauliche Rahmenplanung der Stadt Sundern (NRW)

  • Planungszelle
    In einer Planungszelle erstellen zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zu einer Fragestellung oder einer Planungssituation ein BürgerInnengutachten, das auf ihren eigenen Erfahrungen beruht. In Fachfragen werden sie von Planerinnen und Planern unterstützt.
    Beispiel Planungszelle Stadt Lengerich (Städtebaulicher Wettbewerb zur Industriebrachensanierung neben der Fußgängerzone)

  • Städtebauliche Entwicklungskonzepte
    Ausdrücklich erwähnt sind im Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) die für einen hohen Beteiligungsgrad stehenden städtebauliche Entwicklungskonzepte.
    Beispiel Stadtkonferenz in Esslingen am Neckar

Einordnung

Autor/in

Institut Raum & Energie

Veröffentlicht

27. September 2016
Bürgerbeteiligung auf einer Zukunftswerkstatt

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