Europäisches Bodengesundheitsgesetz
Die Herausforderungen sind gewaltig – der Nutzen aber auch. Eine Milliarde Tonnen Boden erodieren jährlich in Europa, 60% bis 70% der Böden in der EU sind nicht gesund, mehr als 400 km² netto werden jährlich in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Die Gefahr der Wüstenbildung in Europa steigt. Die Auswirkungen für die Umwelt und Menschen sind enorm, denn der Boden beherbergt 25% der gesamten biologischen Vielfalt, ist zentraler CO2-Speicher und das Fundament unserer Ernährung.
Ein zentraler Baustein der Bodenstrategie und zur Erreichung der Klimaziele ist der „Netto-Null-Flächenverbrauch“ bis 2050. Hierzu sollen die Mitgliedsstaaten bis zum kommenden Jahr Ziele zur Verringerung des Netto-Flächenverbrauchs bis 2030 auf allen Ebenen festlegen (national, regional, lokal) und über ihre Fortschritte berichten. Um zu einheitlichen Aussagen zu kommen, kündigte die EU-Kommission an, den „Netto-Flächenverbrauch“ im Rahmen des für 2023 vorgesehenen Bodengesundheitsgesetzes zu definieren. Zugleich kündigte die Kommission an, weitere Möglichkeiten der Überwachung und Meldung der Fortschritte sowie eine Berichtspflicht zu prüfen. Darüber hinaus sollen Behörden und Privatunternehmen Leitlinien, gute Beispiele und Verfahren zur Reduzierung der Bodenversiegelung bereitgestellt werden. Mit dem Ziel einer wirksamen Reduzierung des Flächenverbrauchs soll eine „Flächenverbrauchshierarchie“ zur Steigerung der zirkulären Landnutzung implementiert werden. Diese folgt dem Ansatz “Vermeiden – Wiederverwenden – Minimieren – Ausgleichen“. So sollen zunächst zusätzlicher Landverbrauch und Bodenversiegelung vermieden werden. Ist das nicht möglich, sollen bereits baulich vorgenutzte Flächen wiederverwendet werden. Sollte auch eine Wiederverwendung nicht möglich sein, soll bei baulichen Flächeninanspruchnahme der Fokus auf Flächen liegen, die sich bereits in einem ungünstigen Zustand befinden. Damit sollen auf besonders wertvolle Böden eine Bebauung vermieden werden. Als letztes Mittel sollte der Verlust durch Ausgleichsmaßnahmen minimiert werden bspw. durch Versickerungsflächen vor Ort oder Gebäudebegrünungen. Eine öffentliche Konsultation des Bodengesundheitsgesetzes ist noch für dieses Jahr vorgesehen.