Siedlungsentwicklung und Flächenneuinanspruchnahme

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Titelblatt Koalitionsvertrag 2021
Ein Blick auf den Koalitionsvertrag der Ampelregierung

SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Wir haben uns diesen aus dem Blickwinkel einer nachhaltigen, flächensparenden Siedlungsentwicklung angeschaut.

         Eine wichtige Botschaft besteht darin, dass am bundespolitischen Ziele der Minderung der täglichen Flächenneuinanspruchnahme auf unter 30 Hektar bis 2030 festgehalten wird. Es sollen passende Anreize geschaffen und Fehlanreize vermieden werden, um das Ziel zu erreichen, so der Koalitionsvertrag. Eine zentrale Aufgabe wird dabei sein, zugleich jährlich die dort auch angekündigten 400.000 neuen Wohnungen zu realisieren. Davon müsste ein beachtlicher Teil durch die Nutzung vorhandener Potenziale (Nachverdichtung, Aufstockungen etc.) gedeckt werden. Auch ein stärkeres Umschwenken vom gering verdichteten Eigenheimbau zu stärker verdichteten Bauformen wäre nötig, um beim „Flächenverbrauch“ tatsächlich substanzielle Fortschritte zu erreichen. Der Blick auf die aktuellen Zahlen der Baufertigstellungen (knapp 270.000 WE im Jahr 2020) und einem Flächenverbrauch von über 50 Hektar am Tag zeigt, welche Herausforderungen zu meistern sind. Neu ist die Ankündigung Kommunen bei der Einführung von Potenzialflächenregistern zu unterstützen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll das bau- und wohnungspolitische Ziel durch die vorhandenen Flächenpotenziale sowie nicht bahnnotwendigen Immobilien unterstützen. Die neue Regierungskoalition kündigt außerdem die Novellierung des BauGB an, um die Innenentwicklung zu stärken. Ankündigt wird, dass der Paragraf zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ (§ 13 b BauGB) nicht verlängert werden soll. Im Sinne einer Konfliktlösung von notwendiger Siedlungsdichte und Nutzungsmischung sollen die Baunutzungsverordnung und TA Lärm angepasst werden. Wichtig ist den Koalitionären bei allen kommunal relevanten Themen der direkte Dialog: dieser soll mit den Kommunalpolitikerinnen und -politikern und ihren Vereinigungen ausgebaut werden.

Quelle: 

Difu

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