Konversionsflächen für den sozialen Wohnungsbau
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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21.03.2012 den Beschluss zur „Erstzugriffsoption“ für Kommunen und kommunale Unternehmen auf BImA-Flächen gefasst. Somit erhalten insbesondere von der Konversion unmittelbar betroffene Kommunen einen Anreiz zum Erwerb der Konversionsgrundstücke zum gutachtlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren. Davon soll ein Anreiz für den Liegenschaftserwerbs insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus ausgehen. So soll die Höhe der Verbilligung bei 25.000 € pro neu geschaffener Sozialwohnung im Geschosswohnungsbau liegen. Kommunen sollen die Flächen an private Dritte (z.B. Wohnungsbauinvestoren) ohne Rückzahlungspflicht weiter veräußern können, sofern sich eines Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bzw. des Verbilligungszweckes bedient.
Weitere Informationen
- www.bundesimmobilien.de/7948394/erstzugriff-und-verbilligung
- Auf dieser Seite befinden sich auch die "Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)" sowie ein "Merkblatt zur Anwendung der „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken 2018“ (VerbR 2018) für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus"