Flächenpool NRW - Vorfahrt für Flächen im Bestand

Aktive Unterstützung von Kommunen bei der Innenentwicklung

Die Reaktivierung von brachgefallenen oder untergenutzten Flächen braucht Impulse, Beratung und Unterstützung für Kommunen und Eigentümer. Der Flächenpool NRW bietet hierfür ein geeignetes Verfahren.

Landesinitiative pro Innenentwicklung

Der Flächenpool NRW fördert die Aktivierung von vormals genutzten oder mindergenutzten Standorten, in dem er Kommunen in einem Verfahren begleitet, das die Wohnraum- und Gewerbeflächennachfrage prioritär auf derartige Flächen im Bestand lenkt. Damit werden die Kommunen in die Lage versetzt, die vielerorts vorhandenen Flächenalternativen zum Bauen auf der grünen Wiese tatsächlich nutzbar zu machen und aktiv Innenentwicklung zu betreiben.

Der Flächenpool NRW ist eine Initiative des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der Durchführung des Flächenpool NRW hat das Land die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN beauftragt, die diese Aufgabe in Kooperation mit der mehrheitlich landesbeteiligten BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW) wahrnimmt.

Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen können sich um die Aufnahme in den Flächenpool NRW bewerben. Mach einem positivem Bescheid und der Unterzeichnung der Konsensvereinbarung mit der Kommune geht der Flächenpool NRW auf die Eigentümer der von der Kommune benannten Standorte zu. Ab diesem Zeitpunkt werden die Eigentümer direkt vom Flächenpool NRW angesprochen. Grundlage der Beteiligung der Eigentümer im weiteren Verfahren ist der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.

Seit dem Start des Regelbetriebes im Jahr 2014 sind 44 Kommunen mit rund 187 Standorten und über 1.000 Eigentümern auf rd. 950 ha am Flächenpool NRW beteiligt (Stand: Dezember 2016). Das Landesprogramm wird im Jahr 2017 voraussichtlich im Laufe des I. Quartals wieder Bewerbungen für Standorte entgegennehmen können. Die Finanzierung hierfür ist gesichert.

Verfahren in drei Stufen

Der Flächenpool NRW leistet eine umfassende Sachaufklärung zu Standorteigenschaften und Eigentümerinteressen. In kontinuierlichem Dialog mit den Kommunen und den Flächeneigentümern begleitet der Flächenpool NRW auf Wunsch die Perspektivenentwicklung bis zur umsetzungsreifen standortbezogenen Entwicklungsstrategie. Dieser Verfahrensansatz zielt darauf, vielerorts vorhandene Mobilisierungshemmnisse zu überwinden. Dialog und Interessenausgleich sind die Kernelemente des Flächenpools NRW. Er fungiert als neutraler Mittler und leistet eine detaillierte Sachaufklärung mit genauer Kenntnis der technischen, planerischen und wirtschaftlichen Bedingungen. Das Verfahren gliedert sich in drei Stufen.

In der Findungsphase wird der Grundstein für die weitere Zusammenarbeit gelegt. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Flächenpool NRW und der Kommune (Konsensvereinbarung) sowie dem Flächenpool NRW und dem jeweiligen Eigentümer (Kooperationsvereinbarung) definieren die Spielregeln und die Leistungsbausteine, die der Flächenpool NRW in der Qualifizierungsphase erbringt. Damit bilden die verschiedenen Vereinbarungen die Voraussetzung für eine Tätigwerden des Flächenpool NRW. Besonderheit der Konsensvereinbarung ist die dahingehende Zustimmung der Kommunen, dass den Flächen, die sich im Verfahren befinden, Entwicklungsvorrang eingeräumt wird und dass die Wiedernutzung der Brachflächen Priorität gegenüber der Entwicklung von neuen Baugebieten auf der grünen Wiese genießt. Das bedeutet, dass die Kommunen nur am Verfahren teilnehmen können, wenn sie zuvor in Bezug auf ihre Siedlungsentwicklung klar in Richtung Innenentwicklung Position beziehen.

In der Qualifizierungsphase werden Interessen, Erwartungen und Ziele geklärt. Dazu zählen insbesondere die Analyse der Planungs- und Entwicklungsperspektiven der Kommune sowie die Abfrage von Nutzungszielen und -vorstellungen des Eigentümers. Die Gespräche mit Eigentümer und Kommune verlaufen jeweils separat, was für alle Beteiligten eine maximale Offenheit gegenüber dem Flächenpool NRW ermöglicht. Alle Informationen werden durch den Flächenpool NRW zusammengeführt und miteinander abgeglichen, untermauert durch eine Grobkostenschätzung und/ oder ein Erlösszenario. In einem ersten planerischen Grobkonzept werden die Ergebnisse dargestellt. Ist eine erste Zielrichtung umrissen und der rechtlich-planerische Rahmen klar, werden Gemeinsamkeiten deutlich oder mögliche Konflikte aufgedeckt. In einer anschließende gemeinsamen Strategiekonferenz werden – fachlich gesteuert und moderiert vom Flächenpool NRW – die Positionen von Eigentümer und Kommune sowie alternative Entwicklungsvorschläge des Flächenpools gemeinsam diskutiert. Ziel ist die Weiterentwicklung des aktuellen Zustandes zu einer konsensfähigen und verbindlichen Entwicklungsperspektive.

In der Bindungsphase beginnt die Umsetzung dieser gemeinsam formulierten Entwicklungsperspektive. Dafür steht ein umfassendes und individualisierbares Leistungsspektrum zur Verfügung: konkrete Planungen und Konzepte werden ausgearbeitet, Leistungsverzeichnisse formuliert, Angebote eingeholt, Fachgutachten (beispielsweise Bodenuntersuchungen) beauftragt. Des Weiteren werden Abstimmungen mit Behörden durchgeführt und die Grobkostenschätzung wird bis hin zu einer genauen Kostenanalyse fortgeschrieben. Diese Ergebnisse bilden die Grundlage für eine städtebaulich sinnvolle und ökonomisch rentierliche Entwicklung der Brachfläche und gewährleisten so die Umsetzung des gemeinsamen Ziels. Die Phase bildet den Übergang zur konkreten Reaktivierung des Standortes durch Kommune und Eigentümer.

Vorteile für alle Beteiligten

Für Eigentümer bedeutet das Verfahren des Flächenpool NRW Planungssicherheit und Kostentransparenz, die auf einer wirtschaftlichen Betrachtung zu revitalisierender Flächen ggf. durch die Darstellung verschiedener Planungsszenarien basiert. Die Kommunen erhalten mit der Teilnahme am Verfahren eine objektive, belastbare Entscheidungsbasis für ihre räumlichen und sonstigen Fachplanungen. Transparenz und Information sowie neutrale Begleitung ermöglichen sowohl Eigentümern und Kommunen einen Interessenausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen und Ansprüchen.

Ko-Finanzierung durch Land sowie Kommunen und Eigentümer

Finanziell wird das Verfahren des Flächenfonds NRW durch eine Ko-Finanzierung durch das Land sowie Kommunen und Flächeneigentümern getragen.  In der Findungsphase entstehen sowohl für Gemeinden als auch Eigentümer keine Kosten. Hier finanziert das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent. In der Qualifizierungsphase ist von den Kommunen und Eigentümern ein Eigenanteil in Höhe von maximal 25 Prozent zu tragen. Es wird gestaffelt nach der Anzahl der Standorte von der Kommune ein Pauschalbetrag erhoben. Dieser Pauschalbetrag ist der kommunale Eigenanteil, der zum Abruf der Fördermittel beim Land Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Eigentümer müssen sich gestaffelt nach Flächenumfang und erforderlichem Aufwand mit entsprechenden Pauschalbeiträgen finanziell beteiligen. In der Bindungsphase beteiligen sich sowohl Kommunen als auch Eigentümer mit einer Anteilsfinanzierung, die sich an den  individuellen Arbeitspaketen und Leistungsbausteinen orientiert.

Ansprechpartner

Flächenpool NRW
Fritz-Vomfelde-Straße 10
40547 Düsseldorf
Heinz Weifels, Standort Düsseldorf, Tel. 0211 54 23 8 229
Henk Brockmeyer, Standort Essen, Tel. 0201 74 76 6 18
E-Mail: info@nrw-flaechenpool.de
Internet: http://nrw-flaechenpool.de

Logo Flächenpool NRW
Grafische Darstellung des dreistufigen Verfahrens des Flächenpool NRW

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