Ergebnisse des Planspiels zur Einführung einer "Innenentwicklungsmaßnahme" in das Baugesetzbuch

Prüfung eines möglichen neuen Instruments zur Mobilisierung vorhandener Baulandpotenziale

Ausgehend von einem Vorschlag der Arbeitsgruppe "Aktive Liegenschaftspolitik" im "Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen" zur Erweiterung des bestehenden Instrumentariums zur Baulandaktivierung aus dem 2016 wurde die Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme in einem Planspiel im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) geprüft.

Hierbei wurden die bereits bestehenden Instrumente des Besonderen Städtebaurechts (insbesondere Baugebot, Enteignung, Vorkaufsrecht, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, städtebauliche Sanierungsmaßnahme) berücksichtigt.

Mit der Innentwicklungsmaßnahme soll mit dem Ziel der Mobilisierung der vorhandenen Baulandpotenziale per Satzung ein Gebiet mit den zu aktivierenden Grundstücken in einem Teilbereich einer Gemeinde als Innenentwicklungsmaßnahmengebiet festgelegt werden. Für die einzeln aufgeführten Aktivierungsgrundstücke in diesem Gebiet sollen entsprechende Baugebote gegründet werden.

Am Planspiel waren die acht Kommunen Berlin, Bonn, Chemnitz, Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Trier beteiligt.

Ins gesamt sehen die am Planspiel beteiligten Kommunen in der Innenentwicklungsmaßnahme eine zweckmäßige Ergänzung des Städtebaurechts sowie ein wichtiges optionales Instrument zur Aktivierung von vorhandenen Baurechten im Innenbereich. Sie wird insbesondere für die Mobilisierung solcher Innenentwicklungspotenzialen als hilfreich eingeschätzt, deren Aktivierung bislang wegen der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer scheitert. Vorteile gegenüber dem Baugebot nach § 176 BauGB als grundstücksbezogenem Instrument biete die Innentwicklungsmaßnahme aufgrund der Bündelung einer Vielzahl von Aktivierungsgrundstücken zu einer gebietsbezogenen Maßnahme. Erleichterungen ergäben sich beim Nachweis der Anwendungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Prüfung der enteignungsrechtlichen Vorwirkung. eingeschätzt. Aus Sicht der Planungspraxis würden sich in zahlreichen Fällen die Anreize für einvernehmliche Lösungen erhöhen und zu der gewünschten baulichen Nutzung der Aktivierungsgrundstücke führen. Gleichwohl wurden mögliche Hemmnisse für die Anwendung in den Kommunen identifiziert, u.a. der nicht abschließend ermittelte personelle, zeitliche und finanzielle Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung einer Innentwicklungsmaßnahme sowie Risiken in Form von Rechtsmittelverfahren bei der Durchsetzung der Baugebote.

Im Oktober 2018 wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) der Abschlussbericht über die Ergebnisse des Planspiels herausgegeben.

Brachfläche in Dresden