Eine neue Ökoflächenagentur setzt Kompensationsmaßnahmen in Sachsen um

Vorhabenträger von Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen sind bei Eingriffen in die Natur und Landschaft zu einer naturschutzrechtlichen Kompensation verpflichtet. Im Freistaat Sachsen bietet der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) seit Oktober 2017 als einzige Einrichtung im Bundesland die Möglichkeit, Kompensationsverpflichtungen von Vorhabenträgern schuldbefreiend zu übernehmen.

Der neue Staatsbetrieb ZFM ist seit Anfang 2017 im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen angesiedelt und ist nun im Freistaat für Anliegen rund um das Thema Fläche verantwortlich. Mit dem Ziel einer ressortübergreifenden und effizienten Flächensteuerung ist die Einrichtung der zentrale Ansprechpartner für Belange landeseigener Grundstücke im Freistaat Sachsen. Hierfür beschafft oder kauft er Grundstücke für staatliche Aufgaben an, verpachtet landeseigene Flächen, veräußert entbehrliches staatliches Grundvermögen und ist Ansprechpartner für Fiskalerbschaften und Aneignungsrechte. Darüber hinaus ist er Dienstleister für Kompensationsmaßnahmen, wofür er vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als Ökoflächenagentur anerkannt und beauftragt wurde.

In dieser Funktion betreibt er einen Flächen- und Maßnahmepool, in dem er Ökokontomaßnahmen und Ökopunkte anbietet. Bei einem Eingriff in Natur und Landschaft kann ein zum Ausgleich verpflichteter  Vorhabenträger durch einen Freistellungsvertrag die naturschutzrechtliche Kompensationsverpflichtung auf den Staatsbetrieb ZFM übertragen. Dazu muss der Verursacher Ökopunkte aus einer von den Naturschutzbehörden anerkannten Ökokontenmaßnahme erwerben. Im Zuge des Vertrages werden die erworbenen Ökopunkte dem Eingriff des Verursachers zugeordnet. Die Ökoflächenagentur Sachsen übernimmt anschließend die anfallenden Unterhaltungs-, Pflege- und Dokumentationspflichten der Kompensation. Aktuelle Angebote und eine Liste der Ökokontomaßnahmen im Freistaat können auf der Website (www.zfm.sachsen.de) des ZFM eingesehen werden. Zum Portfolio der vom ZFM durchgeführten Kompensationsmaßnahmen zählt auch die Entsiegelung aufgelassener Betriebsflächen mit anschließender Herstellung von Biotopen. Zudem können auch Eigentümer die Möglichkeit nutzen, ihre Flächen für eine naturschutzfachliche Aufwertung zur Verfügung zu stellen oder zu verkaufen. So wird gewährleistet, dass Kompensationsmaßnahmen zielgerichtet auf den geeigneten Flächen umgesetzt werden und dabei alle Interessen der beteiligten Eigentümer und Vorhabenträger berücksichtigt werden.

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